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Heli-Rotation 2017

PLATZVORSCHRIFTEN DES MHC – ALVIER

Gültig für das offizielle Fluggelände Parzelle 658 in Grabs

  • Der Flugbetrieb darf am Sonntag frühestens um 09.00 Uhr aufgenommen werden, bzw. muss  um 21.00 Uhr beendet werden.  An Werktagen ist der Flugbetrieb von 08.00 Uhr bis 21.00 Uhr erlaubt. Während der Mittagszeit am Sonntag von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr ist der Flugbetrieb nur für Elektromodelle zugelassen.
  • Die allgemeine Flugrichtung ist die Nord - Südachse zwischen dem  Grabserbach  und dem Stangenweg (Hochspannungsleitung). Das Überfliegen der Hochspannungsleitung liegt im Verantwortungsbereich des einzelnen Piloten
  • Der MHC - Alvier übernimmt keine Verantwortung.
  • Bei landwirtschaftlichen Arbeiten auf den angrenzenden Wiesen und Feldern ist beim Überfliegen darauf zu achten, dass genügend Sicherheitsabstand eingehalten wird. Tiefflüge sind verboten, dies gilt besonders bei weidenden Tieren.
  • Es dürfen maximal 3 Modelle gleichzeitig geflogen werden. Aus Sicherheitsgründen und kameradschaftlichem Interesse ist darauf zu achten, dass keine weiteren Verbrennungsmotoren, die störend wirken, in Betrieb sind.
  • An hohen kirchlichen Feiertagen besteht absolutes Modellflugverbot. Es betrifft dies:
    • Karfreitag
    • Ostersonntag
    • Pfingstsonntag
    • Bettag
    • Weihnachten. *)
  • Jeder Pilot hat die Frequenz seiner Fernsteuerung durch ein Farbschild an der Antenne zu markieren. Er hat dies vor dem Einschalten seines Senders zu tun.
  • Bei Veranstaltungen können die Punkte 1. / 2. und 3. nicht berücksichtigt werden. Es gelten an diesem Tag besondere Vorschriften, die mit den angrenzenden Grundstücksbewirtschaftern abgesprochen werden.
  • Gruppenfremde Piloten dürfen nur in Begleitung von Clubmitgliedern auf diesem Fluggelände fliegen. Kontrollen sind jederzeit möglich, auch durch Hans Vetsch.
  • Es dürfen keine Zuschauer das Pistengelände betreten. Der MHC - Alvier lehnt jede Haftung ab. Da wir auf einem nicht abgegrenzten Flugfeld fliegen, ist jeder Pilot dafür verantwortlich, Zuschauer auf diesen Punkt hinzuweisen !!!
  • Alle Piloten haben den Nachweis einer Modelluftfahrzeug - Haftpflichtversicherung zu erbringen, diesen bei sich zu tragen und auf Verlangen dem Platzchef, dem Pächter Parzelle 658 Hans Vetsch oder einem Clubmitglied vorzuweisen.
  • Ein sauberes und ordentliches Verlassen des vom Grundstückpächter Hans Vetsch in Unterpacht an den Modell-Heli-Club Alvier  zur Verfügung gestellten Fluggeländes wird als selbstverständlich erachtet. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann vom Platzchef ein Platzverweis erteilen werden.

Grabs, 01. Mai 2006

 

Notfallnummer: 1414

 

Koordinaten: Breite: 47°11'28.34"    Länge:  9°28'3.10"

*) An der HV des Heliclub Alvier vom 3. Februar 2017 wurde beschlossen, dass die Feiertage besser definiert werden und deshalb die Platzvorschriften überarbeitet und auf der Homepage veröffentlicht werden.

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